Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter und Geltung
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Freetime Events GmbH, Schickhardt-Ring 36, 71726 Benningen am Neckar, (nachfolgend „wir“) und den Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „Kunden“ oder auch „Sie“), die Leistungen aus unserer Produktauswahl buchen wollen.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichenden oder ergänzenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; sie gelten nur nach unserer ausdrücklichen Zustimmung in Schriftform.
1.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den nur im konkreten Regelungsumfang vorrangig geltenden ergänzenden Geschäftsbedingungen sowie aus den Leistungsbeschreibungen unserer jeweiligen Angebote.
2.2. Soweit nicht ausdrücklich in Schriftform anderweitig vereinbart, können wir zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten auch auf die Leistungen geeigneter Dritter zurückgreifen. In diesem Fall haften wir für diese Dritte wie für eigene Erfüllungsgehilfen.
2.3. Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften nichts Anderweitiges ergibt, kann der Kunde vertragliche Rechte und Pflichten nur nach unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung in Schriftform auf einen Dritten übertragen.
2.4. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schulden wir mit unseren Leistungen keinen bestimmten Erfolg. Außerhalb der ausdrücklichen Vorgaben des jeweiligen Angebotes und den damit verbundenen vertraglichen Pflichten sind wir in der Gestaltung, Auswahl und Darbietung unserer Leistungen sowie in der Auswahl und Zubereitung von Speisen und Getränken frei.
2.5. Unsere Mitarbeiter unterliegen nicht den Anweisungen des Kunden oder eines von diesem beauftragten Dritten.

3. Vertragsabschluss
3.1. Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, sind unsere Angebotsbeschreibungen (etwa auf unseren Webseiten oder in Werbebroschüren) grundsätzlich freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, unsere Leistungen für eine zeitlich, inhaltlich und örtlich vom Kunden bestimmte Veranstaltung unverbindlich nachzufragen.
3.2. Der Kunde erhält auf Nachfrage von uns ein verbindliches Angebot, welches dann angenommen ist, wenn der Kunde dieses binnen einer Frist von 14 Kalendertagen unverändert schriftlich oder in Textform bestätigt.

4. Obliegenheiten zu Speisen und Getränken
4.1. Wir gewährleisten den genussfähigen Zustand ausschließlich der von uns auftragsgemäß zu liefernden Speisen und Getränke und nur zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden zu Beginn der Veranstaltung. Soweit unser vertragsgegenständliches Angebot ausdrücklich auch die Ausgabe der von uns gelieferten Speisen umfasst, liegt es in unserer alleinigen Entscheidung, wann diese Ausgabe abhängig von den jeweiligen klimatischen Verhältnissen vor Ort aus lebensmittelhygienischen Gründen eingestellt wird (in der Regel dürfte dies nach drei Stunden der Fall sein).
4.2. Alle Speisen sind zum sofortigen Verzehr vor Ort gedacht. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, liegt ab Übergabe der Speisen die Aufbewahrung und Kühlung vor Ort ausschließlich im Pflichtenkreis des Kunden.
4.3. Die Speisen, die während der Veranstaltung nicht konsumiert werden, sind nach der Veranstaltung vom Kunden umgehend zu entsorgen; eine Mitnahme durch den Kunden ist nicht gestattet. Unangebrochene Getränke, welche während der Veranstaltung nicht konsumiert werden, verbleiben in unserem Eigentum und Besitz, soweit diese nicht vertragsgemäß seitens des Kunden erworben wurden (Reservegetränke).
4.4. Im Fall einer nicht erfolgten Ausschöpfung des gebuchten Umfangs der Verköstigung besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung.

5. Kündigung und Leistungsstörung
5.1. Unbenommen seiner gesetzlichen Rechte, insbesondere ggf. den Widerrufsrechten als Verbraucher, kann der Kunde bis zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung vom Vertrag jederzeit auch grundlos schriftlich zurückzutreten („stornieren“). In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns den durch die Stornierung entstehenden Schaden zu ersetzen. Uns steht es frei, diesen Schaden nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 5.1.1 bis 5.1.4 zu pauschalieren, wobei diese jeweiligen Pauschalen den Abzug der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung unter Beachtung der jeweils beschränkten Möglichkeiten anderweitiger Verwendung bei der Schadensermittlung berücksichtigen:

5.2.1. Bei Zugang der Kündigung bis 30 Tage vor dem Veranstaltungszeitpunkt: 40% der vereinbarten Nettovergütung
5.2.2. Bei Zugang der Kündigung bis 14 Tage vor dem Veranstaltungszeitpunkt: 50% der vereinbarten Nettovergütung
5.2.3. Bei Zugang der Kündigung bis 7 Tage vor dem Veranstaltungszeitpunkt: 80% der vereinbarten Nettovergütung
5.2.4. Bei Zugang der Kündigung ab 7 Tage vor dem Veranstaltungszeitpunkt: 90% der vereinbarten Nettovergütung

Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis unbenommen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder in einer wesentlich niedrigeren Höhe als der Pauschale entstanden ist.
5.3 Die bloße Nichtinanspruchnahme der zum Veranstaltungszeitpunkt vertragsgemäß bereit gestellten Leistungsbestandteile berechtigt nicht zur Minderung der vereinbarten Vergütung. Gleiches gilt für Veranstaltungen, deren zeitliche Dauer sich tatsächlich geringer erweist als gegebenenfalls im vertragsgegenständlichen Angebot beschrieben, soweit dies nicht aus Gründen erfolgt, die wir zu vertreten haben.
5.4 Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so können Ansprüche gegen uns wegen Leistungsmängel nur dann geltend gemacht werden, wenn diese unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurden.
5.5 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6. Leistungsänderung und Preisanpassungen
6.1. Die Änderung der Personenzahl sowie Speiseauswahl durch den Kunden ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Unterschreitung der gebuchten Gästezahl um mehr als 20% gelten die Stornierungsbedingungen gemäß §5.1.
6.2. Wir sind unsererseits berechtigt, nach Vertragsschluss bis spätestens 14 Tage vor der bezeichneten Veranstaltung Änderungen unserer vertraglichen Leistung schriftlich anzukündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er diesen mit einer Frist von einer Woche nach der Änderungsankündigung widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Schriftform (§ 127 Abs. 2 BGB). Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages als von ihm genehmigt. Wir werden den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
6.3. Soweit in unserem vertragsgegenständlichen Angebot einzelne Kostenelemente eines Gesamtpreises ausgewiesen sind und sich für uns die diesbezüglichen Einkaufpreise (z. B. für Speisen, Getränke, externes Personal, Energiekosten, Raummieten) nach Vertragsschluss im Sinne der Ziffer 2 aufgrund von externen Preissteigerungen nachweisbar erhöhen, so sind wir berechtigt, diese Erhöhung dem Kunden bis maximal 10 Prozent des Gesamtpreises zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen, soweit zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt.

7. Haftung
7.1. Gleich aus welchen Rechtsgründen haften wir oder unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, oder sofern es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht. Auch die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für Verzugs- oder Folgeschäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden.
7.2. Im Falle der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, oder im Falle eines Schadens, der auf grober Fahrlässigkeit eines einfachen Erfüllungsgehilfen von uns beruht, ist die Haftung überdies auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden im Einzelfall beschränkt.

8. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden und Veranstaltungsabbruch
8.1. Soweit nicht anderweitig vereinbart führt der Kunde im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Kosten die Veranstaltung durch und übernimmt die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen auf seine Kosten einzuholen. Der Kunde übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Der Kunde verpflichtet sich insoweit, uns von jeglicher Haftung freizustellen, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
8.2. Der Kunde hat Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern, erkennbare Gefahrenquellen auszuschließen und für die Sicherheit unserer Mitarbeiter Sorge zu tragen.
8.3. Der Kunde stimmt sich über den genauen zeitlichen Ablaufplan für die Veranstaltung rechtzeitig mit uns ab.
8.4. Der Kunde trägt Sorge für eine den jeweiligen Spezifikationen des Angebots entsprechende sowie saubere, trockene, wasser- und rutschfeste Standfläche für Bar, Tische und Equipment. Der Kunde stellt uns überdies alle im Angebot spezifizierten Geräte zur Verfügung.
8.5. Im Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannten Bestimmungen unter Ziffern 8.2 bis 8.4 können wir die Leistungserbringung verweigern und, soweit ein formfreies Abhilfeverlangen binnen einer angemessenen Frist unbeachtet bleibt oder eine Abhilfe (etwa aufgrund des Zeitablaufes) unmöglich ist, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag formfrei zurücktreten. Soweit der Kunde die Vertragsverletzung zu vertreten hat, bleibt die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung unberührt. Dem Kunden bleibt indes der Nachweis ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Verwendung unbenommen.
8.6. Dem Kunden obliegt des Weiteren die Abführung etwaiger Steuern und sonstiger Abgaben sowie die Kompensation aller tangierten Urheber- und Leistungsschutzrechte gegenüber den Verwertungsgesellschaften, insbesondere der GEMA8.4. Der Kunde trägt Sorge für eine den jeweiligen Spezifikationen des Angebots entsprechende sowie saubere, trockene, wasser- und rutschfeste Standfläche für Bar, Tische und Equipment. Der Kunde stellt uns überdies alle im Angebot spezifizierten Geräte zur Verfügung.
8.7.Warenlieferungen für den Kunden an die Adresse des Mietobjektes sind grundsätzlich nach entsprechender Vereinbarung, jedoch frühestens 3 Tage vor dem Tag der Veranstaltung, möglich und müssen im Vorhinein mit einem Beauftragten von uns im Detail abgesprochen werden. In diesem Fall nehmen wir die Lieferungen entgegen und sorgen für eine angemessene Lagerung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Lagerkapazitäten, übernehmen jedoch für Beschädigungen oder Verlust keinerlei Haftung, soweit diese nicht in der Verletzung unserer mietvertraglichen Pflichten oder nach §§ 836 bis 838 BGB begründet ist.

9. Besondere Obliegenheiten des Kunden
9.1. Wir überlassen dem Kunden im Rahmen unserer Leistungen Gegenstände (wie z. B. Tische, Geschirr oder Gläser) zum vorübergehenden Gebrauch im Sinne des § 535 BGB ff. während der Veranstaltung nur, soweit diese Überlassung von der Leistungsbeschreibungen unserer jeweiligen Angebote im Sinne von Ziffer 1.1 ausdrücklich umfasst ist.
9.2. Gegenstände im Sinne der Ziffer 9.1 sind nach dem Ende der jeweiligen Veranstaltung zurückzugeben; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
9.3. Soweit nach dem vertragsgegenständlichen Angebot unsere Leistungen in Räumen bzw. auf Flächen erbracht werden, die der Kunde selbst oder ein von diesem beauftragter Dritte zur Verfügung stellt, trägt der Kunde in geeigneter Weise auch für den Schutz von Böden und Belägen im Hinblick auf Schäden Sorge, die typischer Weise im Zusammenhang mit der Erbringung unserer Leistungen eintreten können (z. B. Flecken auf dem Steinboden bei Grillen im Außenbereich, oder Flecken auf Teppichen bei Verwendung einer „Getränke-, Smoothie- oder Cocktailbar“ im Innenbereich sowie der Auf- und Abbau von einem Catering Buffet).

10. Referenzangabe
Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, dürfen wir, soweit nicht anders vereinbart, auf unserer Website oder in anderen Medien die Veranstaltung unter Nennung der Firma des Kunden, Veranstaltungsart und -ort als Referenz anführen. Der Kunde kann dieser Nennung jederzeit in Schriftform widersprechen.

11. Schlussbestimmungen
11.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein, so wird dessen Gültigkeit im Übrigen hiervon nicht berührt. Die nichtige und ungültige Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem mit der nichtigen oder ungültigen Bestimmung gemeinsam verfolgten vertraglichen oder wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dies gilt für die Unvollständigkeit einer Bestimmung entsprechend.
11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag unser Sitz in Benningen.

 

B. ERGÄNZENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ONLINE-BUCHUNGEN VON „GENUSSMOMENTEN“
1. Veranstalter
Wir führen unsere kulinarischen Veranstaltungen „204° Genussmomente Restaurant“ (nachfolgend „Veranstaltung“) zu den in den jeweiligen Angeboten angegebenen festen Terminen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durch.

2. Vertragsabschluss und Inhalt
Der Kunde hat die Möglichkeit, die Veranstaltungen online zu buchen. Dabei verwenden wir ein „Ticketing“-System der Fa. Eventfrog AG, Online-Eventplattform, Neuhardstrasse 38, 4600 Olten, Schweiz (nachfolgend „Eventfrog“). Mit unseren unter https://www.freetime-events.de/genussmomente/ oder https://eventfrog.de/de/home.html eingestellten Angebote geben wir ein verbindliches Angebot für die Inanspruchnahme der dort näher beschriebenen gastronomischen Leistungen an dem im Angebot genannten Ort und Zeitpunkt ab. Der Kunde nimmt dieses Angebot für den Abschluss eines entsprechenden Veranstaltungsvertrages an, indem er in der jeweiligen Bestellmaske zu dem dort jeweils ausgewiesenen Tarif („Erwachsener“ oder „Kind“) und zu dem jeweils ausgewiesenen Preis die Anzahl der gewünschten Tickets angibt und dann unter der Bestellübersicht unter https://eventfrog.de/de/checkout/ auf den Button „jetzt kaufen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Kunden setzt voraus, dass dieser in Zuge der erforderlichen Registrierung alle erforderlichen Felder ausgefüllt hat, unsere Allgemeinen und Ergänzenden Geschäftsbedingungen sowie die AGB von Eventfrog akzeptiert und bestätigt, die jeweils referenzierten Datenschutzerklärungen zur Kenntnisgenommen zu haben, deren Inhalte dort verlinkt sind. Wir haben keinen Einfluss auf die Regelungsinhalte der AGB von Eventfrog. Unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail über den Abschluss des Veranstaltungsvertrages. Der Kunde ist verpflichtet, Eventfrog unter den auf den Webseiten https://eventfrog.de/de/hilfe.html angegebenen Kontaktmöglichkeiten zu unterrichten, wenn er diese Bestätigungs-E-Mail nicht oder nicht rechtzeitig erhalten hat.

3. Kundeninformation: Speicherung Ihrer Buchungsdaten
Die Buchung des Kunden mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art der Veranstaltung, Zeitpunkt und Dauer, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Der Kunde hat über das Internet jedoch keinen Zugriff auf seine Buchungsdaten. Unsere AGB schicken wir dem Kunden zu, der Kunde kann unsere AGB aber auch jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Die AGB von Eventfrog kann der Kunde während des Buchungsvorgangs einsehen, diese finden sich im Übrigen unter dem nachfolgenden Link: https://eventfrog.de/de/agb.html. Wenn der Kunde die Produktbeschreibung auf unserer Shopseite für eigene Zwecke sichern möchten, kann der Kunde diese zum Zeitpunkt der Buchung z.B. einen Screenshot (=Bildschirmfotografie) anfertigen oder alternativ die ganze Seite ausdrucken.

4. Kundeninformation: Korrekturhinweis
Der Kunde kann seine Eingaben vor Abgabe der Buchung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Der Kunde wird von Eventfrog auf dem Weg durch den Buchungsprozess darüber informiert, wann er eine verbindliche rechtsgeschäftliche Erklärung abgeben kann. Den Buchungsprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.

 

C. ERGÄNZENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE MIETE VON KONFERENZ- UND VERANSTALTUNGSFLÄCHEN

1. Mietgegenstand und -dauer
1.1 Das Mietobjekt sowie der Beginn und das Ende des Mietverhältnisses bestimmen sich nach den jeweiligen Inhalten des Angebotes.
1.2 Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB wird ausgeschlossen. Das Mietverhältnis wird damit nicht auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, wenn der Kunde den faktischen Gebrauch des Mietobjektes nach Ablauf der Mietzeit fortsetzt. Eine Vereinbarung, durch die das abgelaufene Mietverhältnis fortgesetzt oder erneuert wird, bedarf stets der Schriftform.

2. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden
2.1 Der Kunde teilt uns zum Vertragsschluss Art und Zweck der Veranstaltung mit und versichert, dass deren Inhalte nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung, die Sittengesetze und die Gesetze zum Schutze der Jugend verstoßen.
2.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt ausschließlich zu dem mitgeteilten Veranstaltungszweck und in ordnungspolizeilich zulässiger Weise zu nutzen.
2.3 Unseren Beauftragten, der Polizei, der Feuerwehr und dem Sanitätsdienst ist im Zuge der Ausübung ihrer Tätigkeiten jederzeit Zugang zu sämtlichen Räumen zu gewähren. Diese Personen dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht behindert werden. Die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege müssen zu jeder Zeit freigehalten werden.
2.4 Politische oder religiöse Vereinigungen verpflichten sich, diese Eigenschaft bei Beginn der Vertragsgespräche offen zu legen. Sofern wir erst nach Vertragsabschluss von dieser Eigenschaft Kenntnis erhalten, sind wir zur sofortigen formlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
2.5 Es obliegt dem Kunden allein, alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung zu schaffen. Auf unsere Anforderung hat der Kunde entsprechende Nachweise vorzulegen. Der Kunde trägt das Risiko behördlicher Erlaubnis und Auflagen hinsichtlich seiner Person und der Art und Zweck der Veranstaltung; er hat technische oder sonstige Anforderungen sowie Auflagen, die auf Gesetz oder behördlichen Vorschriften beruhen, auf seine Kosten zu erfüllen.
2.6 Kann das Mietobjekt aus Gründen, die in der Person oder der Art und dem Zweck der Veranstaltung des Kunden liegen, nicht oder nur eingeschränkt benutzt werden, bleiben die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis bestehen.
2.7 Eine außerordentliche Kündigung unsererseits, die auf Gründen beruht, welche vom Kunden zu vertreten sind, lässt die Zahlungspflicht des Mieters nicht entfallen.
2.8 Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für die Anmeldung und Zahlung der Gebühr für die Sperrstundenverlängerung, für die Anmeldung zur Künstlersozialkasse und für die Zahlung der dafür fälligen Gebühr, für die Beachtung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und die Einhaltung der Sperrstunde in den Veranstaltungsräumen/-flächen und dafür, dass die Veranstaltungsbesucher unsere Hausordnung, soweit einschlägig, beachten.
2.9 Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Einhaltung der feuerpolizeilichen Beschränkungen, denen die Veranstaltungsräume unterliegen (insbesondere die Beschränkung der Gästeanzahl) zu gewährleisten. Der Kunde wird Störungen durch Besucher oder die Veranstaltung selbst auf das erforderliche Maß und das für andere Nutzer Zumutbare beschränken.
2.10 Eine Weiter- und Untervermietung ist nicht gestattet.2.9 Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Einhaltung der feuerpolizeilichen Beschränkungen, denen die Veranstaltungsräume unterliegen (insbesondere die Beschränkung der Gästeanzahl) zu gewährleisten. Der Kunde wird Störungen durch Besucher oder die Veranstaltung selbst auf das erforderliche Maß und das für andere Nutzer Zumutbare beschränken.
2.11 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart ist es dem Kunden untersagt, das Mietobjekt und die Nebennutzflächen und die Nebenräume in irgendeiner Form selbst zu bewirtschaften oder bewirtschaften zu lassen. Der Kunde sorgt dafür, dass Gäste bzw. Besucher eigene Speisen und Getränke weder mitbringen noch dort verzehren.
2.12 Der Einsatz von Konfetti, Wurfblumen, Blütenblätter oder ähnliches Wurfmaterial sowie der Aufstieg von Luftballons und Drohnen aller Art ist untersagt.

3. Besondere Obliegenheit: Sicherheit und Ordnung
3.1 Die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in den Veranstaltungsräumen, in allen Zugängen und auf allen Nebennutzflächen obliegt dem Kunden vor, während und nach der Veranstaltung.
3.2 Der Kunde trifft alle dafür erforderlichen Vorkehrungen auf eigene Kosten, insbesondere stellt er das erforderliche und qualifizierte Aufsichtspersonal zur Verfügung. Darüber hinaus sind ggf. Anweisungen unserer Beauftragten zu befolgen. Zur Gefahrenabwehr können wir alle erforderlichen Maßnahmen und Vorkehrungen treffen, ohne dass den Kunden ein Verschulden treffen muss.
3.3 Eine Beschallung mit einer anderen als der von uns gestellten Musikanlage sowie über einen Lärmpegel von 95dB(A) nach TA-Lärm ist unzulässig. Eine Beschallung ist im Übrigen nur in Innenbereichen und grundsätzlich bis 22.00 Uhr zulässig; eine Verlängerung der Beschallung ist nur bei geschlossenen Türen und Fenster im Veranstaltungsraum möglich. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen nach Satz 1 und 2 behalten wir uns vor, die Lärmquelle auszuschalten bzw. den Betrieb zu untersagen; ein Recht des Kunden auf Mietminderung ist insoweit ausgeschlossen.
3.4 Fenster und Türen müssen bei lauten Veranstaltungen (z.B. Tanzmusik) immer und im Übrigen ab 22:00 Uhr geschlossen gehalten werden. In den Fällen des Satz 1 erfolgt der Zugang zur Dachterrasse nur noch über den Vorraum und nicht mehr direkt über die Veranstaltungsräume. Der Aufenthalt im Außenbereich muss angepasst an die Nachtruhe erfolgen. Lärmquellen sind zu minimieren.
3.5 Reine Tanzveranstaltungen, Konzerte, reine Stehveranstaltungen, Glückspiel in jeder Form sowie Veranstaltungen mit sexuellem Charakter sind grundsätzlich untersagt.
3.6 Das Rauchen, Abrennen von Feuerwerkskörper und offenes Feuer ist im gesamten Mietobjekt verboten, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Erlaubt sind
3.6.1 Brennende Kerzen in Gläsern, wenn die Kerze kleiner als das Glas ist;
3.6.2 das Rauchen sowie das kontrollierte Abbrennen von Wunderkerzen im Außenbereich (Dachterrasse).

4. Vertragsstrafe
4.1 Bei Verstoß der in Ziffer 2.12 und/oder Ziffer 3.6 genannten Vertragspunkte fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro und gegebenenfalls Reinigungskosten nach Maßgabe von Ziffer 8.8 an.
4.2 Bei Verstoß gegen den Ausschluss der Nutzungsarten nach Ziffer 3.5 erheben wir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro. Im Übrigen sind wir im Falle der Zuwiderhandlung zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses bzw. zum Veranstaltungsabbruch berechtigt. Die Mietkosten sowie alle gebuchten Dienstleistungen werden gleichwohl vollumfänglich berechnet.
4.3 Bei Überschreitung der gebuchten Mietzeit um mehr als 1 Stunde sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltungsräume auf Kosten des Kunden zwangsweise räumen zu lassen.

5. Besondere Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen
5.1 Soweit wir die Mangelfreiheit des Mietobjektes oder eine bestimmte Eigenschaft nicht ausdrücklich zugesichert oder den Mangel arglistig verschwiegen haben, ist unsere Haftung für anfänglich vorhandene Mängel (§ 536 a Abs. 1, Alt. 1 BGB) ausgeschlossen.
5.2 Dem Kunden allein obliegt für die im Mietobjekt stattfindende Veranstaltung die Verkehrssicherungspflicht. Über die Überlassung des angebotsgegenständlichen Mietobjektes in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand hinaus bestehen für uns keine vertraglichen Pflichten.
5.3 Der Kunde stellt uns von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder einer der vorstehend unter Ziffer 2 oder Ziffer 3 genannten Pflichten während und/oder in Vorbereitung der Veranstaltung entsteht. Der Kunde haftet für alle durch seine Erfüllungsgehilfen, Auftragnehmer, Gäste und sonstige Veranstaltungsbesucher verursachten Sach- und Personenschäden.
5.4 Für die in das Gebäude eingebrachten Gegenstände des Kunden oder seiner Gäste, Auftragnehmer und Erfüllungsgehilfen übernehmen wir keine Haftung, soweit diese nicht in der Verletzung unserer vertragswesentlichen Pflichten als Vermieter oder nach §§ 836 bis 838 BGB begründet ist.

6. Werbung
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, uns die Vorlagen von Entwürfen und Anzeigen, Plakaten und Werbesachen für die im Mietobjekt durchzuführenden Veranstaltungen zur Genehmigung vorzulegen, soweit das Mietobjekt dort nach Lage oder Name bezeichnet wird. Wir sind berechtigt, deren Veröffentlichung und Verbreitung zu untersagen, wenn dadurch eine Schädigung unseres Ansehens befürchtet werden muss, ohne dass dem Kunden deshalb ein Schadensersatzanspruch gegen uns zusteht.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich ferner, Plakate zu Bewerbung der Veranstaltung im öffentlichen Raum nur an den hierfür vorgesehenen Einrichtungen anzubringen.

7. Technische Einrichtungen und Schlüssel
7.1 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist das Mitbringen eigener Technik (z. B. Veranstaltungs- und Konferenztechnik) mit Ausnahme von Laptops und Notebooks nicht gestattet.
7.2 Die Bedienung der technischen Einrichtungen des Mietobjektes ist mit Ausnahme der Beleuchtung unseren Bediensteten oder Beauftragten oder einem von Seiten des Kunden zuvor benannten Technikverantwortlichen, welcher zuvor von einem unserer Beauftragten in die Bedienung eingewiesen werden wird, vorbehalten.
7.3 Der Kunde verpflichtet sich, etwaige ihm ausgehändigte Schlüssel

8. Rückgabe und Reinigung
8.1 Der Kunde hat das Mietobjekt einschließlich der gemieteten technischen Einrichtungen, übergebenen Schlüssel, der gemieteten Gegenstände wie Tische, Stühle usw. in dem Zustand zurückzugeben, indem er sie in Besitz genommen hat.
8.2 Bauliche Veränderungen am Mietobjekt sind untersagt. Zum Zwecke der Rückgabe hat der Kunde das Mietobjekt jeweils vor und nach der Veranstaltung mit einem Beauftragten von uns zu begehen. Der Beauftragte und der Kunde setzen ein von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnendes Protokoll auf, in dem evtl. Fehler, Schäden usw. erfasst sind.
8.3 Etwaige Beschädigungen während der Mietzeit sind uns unverzüglich zu melden.
8.4 Das Anbringen von Dekorationen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Wände und sonstige Flächen dürfen nicht beschädigt bzw. bemalt werden.
8.5 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, sind alle Gegenstände, Einrichtungen und Dekorationen des Kunden unverzüglich nach der Veranstaltung auf Kosten des Kunden abzubauen. Widrigenfalls ist der Kunde verpflichtet, den aufgrund der Einlagerung erforderlichen Aufwand in Höhe einer angemessenen Lagermiete zu zahlen. Die Geltendmachung eines ggf. darüber hinaus gehenden Schadens bleibt uns unbenommen. Wir übernehmen für Beschädigungen oder den Verlust eingelagerter Gegenstände keine Haftung, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
8.6 Der Kunde hat die Mietsache pünktlich zu dem vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben, andernfalls hat er den uns entstandenen Verzögerungsschaden zu ersetzen.
8.7 Warenlieferungen für den Kunden an die Adresse des Mietobjektes sind grundsätzlich nach entsprechender Vereinbarung, jedoch frühestens 3 Tage vor dem Tag der Veranstaltung, möglich und müssen im Vorhinein mit einem Beauftragten von uns im Detail abgesprochen werden. In diesem Fall nehmen wir die Lieferungen entgegen und sorgen für eine angemessene Lagerung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Lagerkapazitäten, übernehmen jedoch für Beschädigungen oder Verlust keinerlei Haftung, soweit diese nicht in der Verletzung unserer mietvertraglichen Pflichten oder nach §§ 836 bis 838 BGB begründet ist.
8.8 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, hat der Kunde nach Beendigung seiner Veranstaltung und spätestens vor Ablauf der vertraglichen Mietzeit auf seine Kosten eine Grundreinigung durchzuführen und Abfälle und Verunreinigungen jeglicher Art zu entfernen; die Räume sind besenrein zu hinterlassen. Im Falle von Verstößen gegen die vorstehende Vertragspflicht sind wir ohne Weiteres berechtigt, erforderliche Reinigungsmaßnahmen im Wege der Ersatzvornahme durch ein von uns beauftragtes Fachunternehmen vorzunehmen; die hierdurch entstehenden Kosten sind in nachgewiesener Höhe vom Kunden zu tragen.

9. Hausrecht
Wir haben das Hausrecht in allen Veranstaltungsräumen. Die von uns beauftragten Mitarbeiter üben gegenüber dem Kunden und allen Nutzern, insbesondere allen Gästen bzw. Besuchern der Veranstaltung, das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, welche unser Hausrecht beeinträchtigen könnten.

10. Leistungen Dritter
10.1 Dem Kunden steht während der Dauer des Mietverhältnisses die Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter im Mietobjekt frei, soweit diese nicht den Bereich des Catering betreffen oder sich aus diesen Bestimmungen im Hinblick auf die Art, den Umfang oder die Ausübung der Dienstleistung etwas anderes ergibt.
10.2 Gewerbliche Film- und Tonaufnahmen durch den Kunden selbst oder in dessen Auftrag sind uns vom Kunden vorher anzuzeigen und bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.

D. DATENSCHUTZRECHTLICHE HINWEISE
1. Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten
1.1 Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Geschäftsanfragen sowie der Inanspruchnahme unserer Leistungen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten.
1.2 Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist die Fa. Freetime Events, Inh.: Marcel Leuze, Im Seelach 14, 71726 Benningen, (siehe unser Impressum).

2. Erhebung personenbezogener Daten bei Anfragen und Geschäftsabschlüssen
2.1 Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind:
2.2 Soweit Sie von uns im Rahmen einer Anfrage über eine bestimmte Leistung informiert werden oder ein Angebot erhalten wollen, erheben wir bei Ihnen folgende Kontaktdatendaten: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Diese Daten benötigen wir, um überhaupt mit Ihnen in Kontakt treten, Sie entsprechend Ihrer Anfrage informieren oder weitere (freiwillige) Informationen abrufen zu können. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO.
2.3 Alle weiteren Angaben zur Leistungsbestimmung (wie etwa Ihre Firma, gewünschte Leistungen bzw. Art der Veranstaltung, Veranstaltungsort, -datum oder -dauer) sind freiwillig. Soweit Sie uns diese Informationen gleichwohl übermitteln, ist die Verarbeitung dieser Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (wie etwa eines Angebotes) erforderlich, die auf Ihre Anfrage erfolgen; Rechtsgrundlage ist demnach Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO.
2.4 Im Falle eines Vertragsabschlusses (Auftrag) müssen Sie in der Regel auch Ihre Finanz- bzw. Abrechnungsdaten (z. B. Bankverbindung, Kreditkartendaten) angeben, die wir ausschließlich zur Abrechnung der jeweiligen Leistung nutzen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt dann im Übrigen nach Geschäftsabschluss ausschließlich für die Erfüllung des Vertrags mit Ihnen; Rechtsgrundlage ist auch insoweit Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO.
2.5 Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung insoweit nicht mehr erforderlich ist. Wir sind aufgrund handels- und steuerrechtlicher Vorgaben verpflichtet, Ihre Adress-, Zahlungs- und Bestelldaten für die Dauer von zehn Jahren zu speichern. Allerdings nehmen wir nach Beendigung des Vertragsverhältnisses eine Einschränkung der Verarbeitung („Datensperrung“) vor, d. h. Ihre Daten werden nur zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen eingesetzt.
2.6 Eine automatisierte Entscheidungsform einschließlich Profiling findet nicht statt.
2.7 Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister nach Maßgabe des Art. 28 DS-GVO. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert.
2.8 Weiterhin können wir Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben, wenn Aktionsteilnahmen, Vertragsabschlüsse oder ähnliche Leistungen von uns gemeinsam mit Partnern angeboten werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Vorfeld der Angabe Ihrer personenbezogenen Daten oder in der jeweiligen Beschreibung des Angebotes. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist dann Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO. Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.
2.9 Vorbehaltlich Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO) oder einer vertraglich (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO) oder gesetzlich (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DS-GVO) erforderlicher Übermittlung werden Ihre personenbezogenen Daten nur in Drittländern (d. h. außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums) mit einem anerkannten Datenschutzniveau, einer vertraglichen Verpflichtung durch sogenannte Standardschutzklauseln der EU-Kommission, beim Vorliegen von Zertifizierungen oder verbindlicher internen Datenschutzvorschriften durch uns oder in unserem Auftrag verarbeitet (Art. 44 bis 49 DS-GVO). Bitte informieren Sie sich hierzu auch auf der Informationsseite der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection_de.

3. Nutzung unseres Buchungssystem für Veranstaltungen („Workshop online buchen“)
3.1 Wir nutzen das Ticketing“-System der Fa. Eventfrog AG, Online-Eventplattform, Neuhardstrasse 38, 4600 Olten, Schweiz (nachfolgend „Eventfrog“) für die Online-Eventregistrierung und das Ticketing. Wenn Sie dort oder auf unseren Webseiten eine unserer Veranstaltungen buchen möchten, wird eine Verbindung zu Servern von Eventfrog hergestellt, damit Sie dort die für den Vertragsabschluss erforderlichen persönlichen Daten angeben können, die wir für die Abwicklung Ihrer Buchung benötigen. Mit der Registrierung bei Eventfrog wird dort ein Nutzerkonto für Sie angelegt. Für die Abwicklung der Verträge notwendige Pflichtangaben sind dort gesondert markiert, weitere Angaben sind freiwillig.
3.2 Die von Ihnen angegebenen Daten verarbeiten wir nur zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Dazu können die von Ihnen angegebene Zahlungsdaten an das zur Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut weitergeben werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO. Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO) oder die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.9 vorliegen.
3.3 Im Hinblick auf die Registrierung und Verarbeitung Ihrer Daten durch Eventfrog gelten überdies deren Datenschutzhinweise, deren Kenntnisnahme Sie im Zuge der Registrierung nach Ziffer 3.1 bestätigen müssen. Informationen des Drittanbieters: AGB: https://eventfrog.de/de/agb.html?mtm_campaign=sub-footer-agb; Datenschutzerklärung: https://eventfrog.de/de/datenschutzerklaerung.html; Kontakt: support@eventfrog.net
3.4 Wir haben mit Eventfrog einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung Ihrer Daten abgeschlossen, in dem wir Eventfrog insbesondere verpflichten, die Daten unserer Kunden zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben.
3.5 Zur Verhinderung unberechtigter Zugriffe Dritter auf Ihre persönlichen Daten, insbesondere Finanzdaten, wird der Bestellvorgang per TLS-Technik verschlüsselt.

4. Ihre Rechte
4.1 Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
4.1.1 Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO,
4.1.2 Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO,
4.1.3 Recht auf Löschung (“Recht auf Vergessen”) nach Art. 17 DS-GVO,
4.1.4 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO,
4.1.5 Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DS-GVO,
4.1.6 Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO.
Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.
4.2 Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren, Artikel 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

5. Widerspruch oder Widerruf gegen die Verarbeitung Ihrer Daten
5.1 Falls Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie ihn gegenüber uns ausgesprochen haben.
5.2 Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist der Fall, wenn die Verarbeitung insbesondere nicht zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen.
5.3 Selbstverständlich können Sie auch einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung und Datenanalyse jederzeit widersprechen. Über Ihren Werbewiderspruch können Sie uns unter folgenden Kontaktdaten informieren:
Freetime Events GmbH
Schickhardt-Ring 36
71726 Benningen,
Telefon: +49 (0) 7144 8899 100

Fax: +49 (0) 7144 8899 129
E-Mail: info@freetime-events.de

6. Nutzung unserer Webseite
Für die Nutzung unserer Webseite gilt im Übrigen ergänzend unsere diesbezügliche Datenschutzerklärung https://www.freetime-events.de/datenschutz